Überprüfen und Kalibrieren
Wartungsanforderungen gemäß T 021 / T 023 der BG RCI -- Die wichtigsten Prüfungen in Ihrem Leben!
Die Anforderungen für ortsfeste und für tragbare Geräte sind als "Stand der Technik" in den Merkblättern T 021 / T 023 vorgeschrieben. Danach müssen die Geräte in definierten Intervallen von
- besonders unterwiesenen Personen,
- befähigten Personen oder
- qualifiziertem Fachpersonal
kontrolliert werden. Die Vorgaben der Berufsgenossenschaften für den Einsatz und Betrieb von Gaswarneinrichtungen wurden 2016 überarbeitet. Eine wesentliche Änderung betrifft das maximale Intervall für Funktionskontrollen, welches für alle Sensoren auf das geringere Intervall von 4 Monaten vereinheitlicht wurde.
Zudem müssen die Sichtkontrolle und der Anzeigetest vor jeder Arbeitsschicht bei tragbaren Gaswarngeräten mit Prüfgas durchgeführt werden. Dabei muss die Konzentration der verwendeten Prüfgase, sofern technisch möglich, eine festgelegte Genauigkeit erfüllen (+/-5%).